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Prüfungszeitraum: Unbefristet
Zulassungsvoraussetzungen: Alle
Hunde, ohne Altersbegrenzung.
Meldezahl: Maximal 12 Hunde je
Richter bei BHP I - III
Maximal 18 Hunde je Richter bei BHP-Einzelprüfungen
Melde- und genehmigungspflichtig:
Mit Terminmeldekarte zur Veröffentlichung im DH.
Letzter Abgabetermin: 1. des Vormonats
Bitte Doppelausgabe beachten.
Richter: Die Prüfung muss
von einem DTK-Richter abgenommen werden.
Er muss aus einer anderen Gruppe/Sektion sein.
A. Allgemeine Bestimmungen
Unsere heutige Umwelt fordert den sozialverträglichen,
wesensstarken und doch leichtführigen Begleithund.
Der aggressive Hund ist nicht erwünscht.
Wir verlangen neben dem Gehorsam, Sicherheit im Straßenverkehr
und Gelassenheit gegenüber Artgenossen und Menschen.
1. Die Begleithundeprüfung
soll die Ausbildung des Hundes als gehorsamen Jagd-,
Familien- und Begleithund nachweisen.
2. Die Prüfung kann überall auf geeignetem
Gelände über das ganze Jahr hinweg durchgeführt
werden.
3. Bei jeder Änderung im Bewegungsablauf des Hundes
darf der Hundeführer das dazugehörige Kommando
geben.
4. Die gezeigten Leistungen der DTK-Hunde werden zuchtbuchmäßig
erfasst.
5. Alle Hunde erhalten einen Begleithunde-Pass.
6. Wiederholungen sind möglich.
7. Nur bestandene Prüfungen und Bewertungen werden
in die Ahnentafel des Teckels eingetragen.
B. Gliederung der Prüfung
1. Gehorsam (BHP 1)
1.1 Führigkeit
Der Hund folgt seinem Hundeführer an der linken
Seite, angeleint, ohne an der Leine zu ziehen.
Dabei müssen Hindernisse gewandt überwunden
werden (Hindernisse ca. 30 x 30 x 100 cm).
Die Führigkeit lässt sich prüfen, indem
der Hundeführer mit dem nicht zu kurz
angeleinten Hund Bäume oder Pfosten umgeht.
Anschließend geht er ca. 30 m frei bei Fuß.
Dann geht er angeleint kreuz und quer durch eine Menschenansammlung
(mindestens sechs Personen, einige
davon mit Hund). Danach bleibt der Hund am Fuß
des Hundeführers stehen oder sitzen.
Die gesamte Arbeit kann vom Hundeführer frei durchgeführt
werden.
Fachwertziffern-Vergabe:
Führigkeit teilweise frei Fachwertziffer 2
Führigkeit frei Fachwertziffer 5
1.2 Folgsamkeit
Der Hundeführer schnallt den Hund auf Anweisung
und lässt ihn einige Zeit frei laufen (Entfernung
ca. 30 - 50 m). Trennt sich der Hund nicht vom Führer,
geht dieser auf Anweisung des Richters mit dem freilaufenden
Hund zu einem markierten Punkt in ca. 50 m Entfernung.
Der Hund bleibt sitzen und der
Hundeführer kommt zum Ausgangspunkt zurück.
Das Hereinkommen des Hundes kann mit und ohne Halt gezeigt
werden. Der Hundeführer hat vorher anzu-sagen,
welche Variante er wählt.
1.2.1. Ohne Halt - auf Hör-
oder Sichtzeichen hat der Hund zügig zu seinem
Führer zu kommen und sich von diesem nicht mehr
zu entfernen. Erfüllt der Hund diese Aufgabe trotz
wiederholter Aufforderung durch den Hundeführer
nicht, hat er die Prüfung nicht bestanden.
1.2.2. Mit Halt - Der hereinkommende Hund soll ca. 20
m vor seinem Hundeführer auf Hör- oder Sicht-zeichen
Halt machen und wird dort abgeholt. Macht er nicht Halt,
hat er die Prüfung nicht bestanden.
Fachwertziffern-Vergabe:
Folgsamkeit Fachwertziffer 5
Folgsamkeit mit Halt Fachwertziffer 10
1.3 Ablegen
Die Hunde sind an einer freien Stelle mit genügend
Überblick in Gruppen bis zu vier Hunden zu prüfen.
Die Hunde werden im Abstand von ca. 10 m, nebeneinander
frei oder angeleint abgelegt. Sie können auf einer
persönlichen Unterlage Platz nehmen.
Die Hundeführer entfernen sich gemeinsam ca. 50
m. Eine Sichtverbindung darf bestehen. Die Hunde dürfen
den Kopf hochheben oder sich setzen, jedoch den Platz
nicht weiter als maximal einen Meter verlassen. Geben
sie anhaltend Laut, winseln sie ständig, verlassen
sie den Platz oder ziehen sie an der Leine, so sind
sie von der weiteren Prüfung auszuschließen.
Während der Ablegezeit geht der Prüfungsleiter
oder ein Helfer mit einem angeleinten, nicht an der
Prüfung teilnehmenden Hund in einer Entfernung
von ca. fünf Metern an den abgelegten Hunden vorbei.
Die Ablegedauer beträgt fünf Minuten, um dem
Richter genügend Zeit zu geben, jeden einzelnen
Hund genau zu beobachten.
Fachwertziffern-Vergabe:
Ablegen angeleint Fachwertziffer 2
Ablegen frei Fachwertziffer 5
1.4 Verhalten bei Geräuschen
Zur Prüfung des Verhaltens bei Geräuschen
bewegt sich der Hund frei von der Leine, mindestens
10 m
vom Hundeführer entfernt, im Gelände. Der
Prüfungsleiter oder ein Helfer schlägt kräftig
mit einem Metall-
hammer (Abstand zum Teckel ca. 10 m) gegen ein hängendes
Stahlrohr ( 90 mm x 4 mm x 300 mm).
Hunde, die Angstreaktionen zeigen, sind nach 30 Minuten
nochmals zu prüfen. Reißen sie auf den Lärm
hin
aus oder suchen sie sich zu verkriechen, haben sie die
Prüfung nicht bestanden.
Fachwertziffern-Vergabe:
Verhalten bei Geräuschen Fachwertziffer 5
1.5 Verhalten gegenüber
Menschen
Zur Prüfung des Verhaltens gegenüber Menschen
legt der Hundeführer seinen Hund frei bei Fuß
ab und verharrt mit ihm zusammen an einem Punkt. Mindestens
6 Menschen bewegen sich sternförmig bis unmittelbar
auf Hundeführer und Hund zu. Sie gehen langsam
und ohne Drohgebärden. Sie entfernen sich wieder
und gehen zum zweiten Mal schnell, energisch und unter
Händeklatschen auf den Hundeführer und seinen
Hund zu. Der Hund soll sich Menschen gegenüber
ruhig und gelassen zeigen. Der Hund darf den Kreis verlassen
ohne Fluchtreaktionen zu zeigen.
Fachwertziffern-Vergabe:
Verhalten gegenüber Menschen Fachwertziffer 5
1.6 Verhalten im Straßenverkehr
Zur Prüfung des Verhaltens im Straßenverkehr
geht der Hundeführer mit seinem Hund an lose hängender
Leine auf dem Gehweg einer normal befahrenen Straße.
Ein Radfahrer überholt in geringem Abstand mit
Klingelzeichen den Hundeführer und seinen Hund.
Ein Fußgänger kommt dem Hundeführer
entgegen und spannt in Höhe des Hundes einen Regenschirm
auf. Er fragt den Hundeführer etwas anhand einer
mitgeführten Zeitung.
Auf Anweisung des Prüfungsleiters überquert
der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund die
Straße. Vor dem Überqueren muss der Hund
deutlich anhalten oder sich setzen. Auf der gegenüberliegenden
Straßenseite geht der Hundeführer mit dem
Hund wieder zurück und überquert die Straße
zum zweiten Mal.
Der öffentliche Verkehr darf nicht behindert werden.
Den Fußgängern und dem Fahrverkehr gegenüber
soll sich der Hund gelassen und ruhig verhalten, er
soll seinem Hundeführer aufmerksam und willig folgen.
Fachwertziffern-Vergabe:
Verhalten im Straßenverkehr Fachwertziffer 5
2. Führersuche und Warten (BHP 2)
2.1 Führersuche
Unsere Hunde haben von Natur aus einen ausgeprägten
Spur- und Finderwillen. Es gehört daher zu ihren
bevorzugten und besonders beliebten Arbeitsaufgaben
Spuren und Fährten auszuarbeiten. Besonders bereit-
willig und freudig suchen sie ihren Führer oder
ihre Führerin.
Zur Prüfung der Führersuche geht der Hundeführer
zusammen mit einem Helfer im offenen Gelände oder
in
einem Altholzbestand ca. 300 m mit zwei rechtwinkligen
Haken. Beide haben sich ruhig zu verhalten.
Der zu prüfende Hund wird von einem Helfer gehalten
und darf die sich entfernenden Personen nicht beob-
achten.
Unmittelbar danach wird der zu prüfende Hund vom
Richter am Spurbeginn angesetzt. Der Hund hat die
Fährte frei und zügig auszuarbeiten und muss
seinen Führer finden.
Der Richter darf den Hund höchstens dreimal am
Spurbeginn neu ansetzen.
Fachwertziffernvergabe:
Führersuche Fachwertziffer 5
2.2 Warten
Der Hund muss auch einmal vor einem Gebäude, in
das er nicht hinein darf, warten. Dazu ist er vor dem
Gebäude in der Nähe des Eingangs anzuleinen.
Der Hundeführer begibt sich in das Gebäude
ausser Sicht des Hundes.
Der Hund hat fünf Minuten unter Ablenkung durch
Helfer ruhig auf seinem Platz zu warten.
Folgende Ablenkungen sind zu prüfen: 1. Jogger
2. Radfahrer
3. Mensch mit Hund
Zeigt er aggressives Verhalten, gibt er Laut, winselt
ständig oder zerrt an der Leine, so hat er die
Prüfung nicht bestanden.
Fachwertziffernvergabe:
Warten Fachwertziffer 5
3. Wasserfreude (BHP 3)
Der überwiegende Teil unserer Hunde zeigt eine
ausgeprägte Freude am und im Wasser. Dies ist ein
zusätz-licher Hinweis auf die Wesensfestigkeit
des Hundes.
Zur Prüfung der Wasserfreude wird ein beliebiger,
schwimmfähiger Gegenstand vom Hundeführer
mindestens 6 - 8 m weit in tiefes, stehendes Wasser
geworfen.
Der Hund soll freiwillig den Gegenstand bis zum Ufer
holen. Die einmalige Wiederholung und Zuspruch durch
den Führer sind gestattet. Verläuft auch der
zweite Versuch negativ, ist die Wasserfreude nicht bestanden.
Fachwertziffern-Vergabe:
Wasserfreude Fachwertziffer 6
Bringen aus tiefem Wasser Fachwertziffer 4
C. Vergabe der Leistungsnoten
(LN)
Zusätzliche Einwirkungen
durch den Hundeführer führen zu Punktabzügen.
Die Leistungen sind wie folgt
zu bewerten:
Sehr gut Leistungsnote 4
Gut Leistungsnote 3
Genügend Leistungsnote 2
Mangelhaft Leistungsnote 1
Ungenügend Leistungsnote 0
D. Preisvergabe
zur Begleitundeprüfung BHP 1 - 3
LN LN LN LN
Fwz. 1. Preis 2. Preis 3. Preis NB Punkte
1. Gehorsam
1.1 Führigkeit
Angeleint/teilw. frei 2 4 3 2 0
Frei 5 3 2 1 0
1.2 Folgsamkeit
Ohne Halt 5 4 3 2 0
Mit Halt 10 3 2 1 0
1.3 Ablegen
Angeleint 2 4 3 2 0
frei 5 3 2 1 0
1.4 Verhalten bei Geräuschen
5 4 3 2 0
1.5 Verhalten gegenüber Menschen 5 4 3 2 0
1.6 Verhalten im Straßenverkehr 5 4 3 2 0
2. Führersuche und Warten
Führersuche 5 4 3 2 0
Warten 5 4 3 2 0
3. Wasserfreude
Wasserfreude 6 4 3 2 0
Bringen aus dem Wasser 4 4 3 2 0
E. Leistungszeichen
Die Begleithundeprüfung
kann in Teilprüfungen oder als eine Gesamtprüfung
1 - 3 an einem Tag durchgeführt werden. Der Hund
kann Teilprüfungen bestehen. Besteht er alle drei
Teile an einem Prüfungstag, wird ihm das LZ BHP-G
zuerkannt.
BHP-1, BHP-2, BHP-3, BHP-G
Teilprüfung BHP-1: Gehorsam
Teilprüfung BHP-2: Führersuche und Warten
Teilprüfung BHP-3: Wasserfreude
Gesamtprüfung BHP-G: Gehorsam, Führersuche
und und Warten sowie Wasserfreude
F. Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren
werden von den Gruppen/Sektionen festgelegt.
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