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Satzung der DTK - Gruppe Kettwig
§ 1
Die DTK - Gruppe Kettwig macht von der Möglichkeit
(laut DTK 1888 e.V.Satzung und § 9 Geschäftsordnung)
Gebrauch, sich eine
eigene, ergänzende Satzung zu geben.
§ 2
Die §§ der Satzung , der Geschäftsordnung
und der Einzelordnungen des DTK 1888 e.V. vom 10.5.1997
bleiben davon unberührt.
§ 3
Mitgliedschaft;Ehrenmitgliedschaft;Übertritt zu
anderen Gruppen sowie der Ausschluss von Mitgliedern regelt
sich nach den §§ 3;4;5 und
6 der o.g.DTK Vorschriften.
§4
Gemäß § 7 ,Satzung des DTK,Titel: Beiträge,
werden von der Gruppe Kettwig ein Gesamtjahresbeitrag
sowie eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben.
Die Aufnahmegebühr beträgt zur Zeit 25,- €
uzw. unabhängig vom Aufnahmedatum.
Es ist zwischen dem Jahresbeitrag für den DTK und
dem Gesamtjahresbeitrag der Gruppe zu unterscheiden.
Der Jahresbeitrag DTK beträgt derzeit 25,50 €
plus 1,20 € für den LV .
Darüberhinaus erhebt die Gruppe einen angemessenen
Beitrag zur Bestreitung der laufenden Kosten für
die korrekte Durchführung ihrer
Aufgaben in Höhe von derzeit 8,30 € (Gruppenbeitrag).
Kinder,Jugendliche und Studenten sind von der Aufnahmegebühr
und dem
Gruppenbeitrag befreit.
Jahresbeitrag und Gruppenbeitrag ergeben zusammen den
Gesamtjahresbeitrag.
Der Gesamtjahresbeitrag der Gruppe beträgt also
derzeit 35,- € unabhängig vom Aufnahmedatum.
Familienmitglieder zahlen pauschal 20,- €.
Anpassungen in Höhe eines veränderten DTK-Jahresbeitrages
erfolgen ohne Mehrheitsbeschluß der Mitgliederversammlung
zum
jeweiligen Fälligkeitsdatum.
Die Höhe der Beiträge zur Bestreitung der laufenden
Kosten (Gruppenbeitrag) und der Aufnahmegebühr werden
einmal jährlich bei der
Jahreshauptversammlung festgelegt.
Anpassungen des Gruppenbeitrages und der Aufnahmegebühr
bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses einer ordentlichen
oder außerordentlichen Mitgliederversammlung und
erfolgen nur dann, wenn die Einnahmen zur Bestreitung
der Gruppenverbindlichkeiten nicht mehr ausreichen.
Es ist nicht Ziel der Gruppe, Vermögen zu bilden,
daher soll der, nach Erledigung aller Verbindlichkeiten
evtl. anfallende Überschuss einmal
jährlich an die Mitglieder zurückgeführt
werden, anläßlich eines Gruppentreffens (u.U.
verbunden mit einer Reise), wo dann Teile der dort
anfallenden Kosten mit diesem Überschuss beglichen
werden.
Darüber hinaus anfallende Kosten dieser Veranstaltung
tragen die teilnehmenden Mitglieder selbst.
Als Reserve dient eine festverzinsliche Anlage von DM
1.500,- €.
Diese wird bei einer geplanten Gruppenauflösung
schnellstmöglich an die Gruppe zurückgeführt.
Dabei wird wie in 4 Abs. 5, Titel:
evtl. Überschuss, verfahren.
Die Mitglieder sollen den Beitrag möglichst per
Einzugsgenehmigung (kostensparend!)entrichten.
§ 5
Mitglieder der Gruppe haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung.
Für die Teilnahme an Tagungen des DTK und der ARGE
Rheinland erhalten Delegierte Kilometergeld auf
Basis der
Richterentschädigung sowie einen pauschalen Spesensatz
von 15,- € , und ,falls erforderlich , Übernachtungskostenerstattung.
Der Prüfungsleiter und die von ihm bei der Prüfung
eingesetzten notwendigen Helfer erhalten
Auslagenersatz für Porti, Telefonkosten, Kraftstoffe
usw.
Der Zuchtwart erhält vom Züchter für die
Tätowierung pro Welpe 3,- € erstattet.
§6
Der Vorstand kann in Fällen, die keinen Aufschub
dulden, ohne Mehrheitsbeschluß der Mitglieder
Entscheidungen treffen (z.B. Verwendung von Geldmitteln,
Terminabsprachen usw.)
Über die, in diesen Fällen getroffenen Entscheidungen
berichtet der Vorstand beim nächsten Gruppentreffen.
§7
Die Jahreshauptversammlung ( Mitgliederversammlung)findet
möglichst am 3. Montag des Januar statt spätestens
jedoch
vor der Generalversammlung bzw. Delegiertenversammlung
des Landesverbandes.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf
die Teilnehmerzahl der Mitglieder beschlußfähig.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des §12
" Ordnung für die Gruppen des DTK"
Die Ergebnisse werden in einem Protokoll festgehalten
und sind auf der folgenden Hauptversammlung zu verlesen
und genehmigen.
Diese Satzung tritt mit Beschlußfassung in Kraft.
Die bisher gültige Satzung wird ersatzlos gestrichen.
Kettwig Januar.2004
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